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Wärmeplan Stadt Karlsruhe © Stadt KarlsruheKommmunaler Wärmeplan: Planungen für die Wärmeversorgung der Stadt Karlsruhe © Stadt Karlsruhe
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Wärmeplan hilft Eigentümern bei Auswahl der Heizung weiter

Kommunale Wärmeplanung: Was ist eigentlich ein Wärmeplan?

Ein Wärmeplan weist für eine Kommune die Eignungsgebiete für eine dezentrale und zentrale Wärmeversorgung aus und definiert eine Strategie für die Wärmewende (das heißt die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien) mit Maßnahmen.

  • In Gebieten mit einer dezentralen Wärmeversorgung liegt die Initiative im Falle eines Heizungstauschs bei den Eigentümern selbst. Sie können entscheiden, welche Heizung ihrem Bedarf am besten entspricht, zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Pelletheizung.
  • Gebiete mit einer zentralen Wärmeversorgung werden über Nahwärme oder Fernwärme versorgt. Hier können Eigentümer im Wärmeplan sehen, ob ihre Immobilie in einem solchen Gebiet liegt und ob ein Anschluss an das Netz schon möglich, oder erst später geplant ist.

Der Wärmeplan hilft also Eigentümern bei der Auswahl einer neuen Heizung, indem er Klarheit über die lokale Versorgung gibt. Damit erhält jeder einen Überblick, welche Voraussetzungen in seiner Kommune vorliegen und ob ein Anschluss an das Fernwärmenetz schon heute oder künftig möglich ist.

Was ist die gesetzliche Grundlage für den kommunalen Wärmeplan?
Die gesetzliche Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz. Dieses ist gemeinsam mit dem GEG 2024 am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze sollen dabei helfen, die Klimaziele im Jahr 2045 zu erreichen. Darin festgehalten ist auch das Ziel, dass bis 2045 alle Wärmenetze klimaneutral sind – die Energie für Nahwärme oder Fernwärme muss dann also zu 100 Prozent aus erneuerbare Energien stammen.

Welche Fristen gibt es für den Wärmeplan?
Bis spätestens Mitte 2028 sollen alle rund 11.000 Kommunen in Deutschland einen Wärmeplan haben! Für die Erstellung des Wärmeplans nutzen Kommunen beispielsweise die Daten von Behörden, Energieversorgern und Schornsteinfegern.

  • Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) sollen den Wärmeplan bis bis zum 30. Juni 2026 vorlegen.
  • Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2028 erledigen.
  • Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können auch ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren wählen.

Wie hängen Wärmeplanungsgesetz und GEG 2024 zusammen und was müssen Eigentümer beachten?
Für Altbauten gibt es nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) längere Fristen beim Heizungstausch. Die Vorgaben im neuen GEG 2024 gelten erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Sobald der kommunale Wärmeplan verabschiedet ist, müssen Eigentümer beim Heizungstausch die Vorgaben des GEG erfüllen. Das gilt auch, wenn der Wärmeplan früher vorliegt, als das Wärmeplanungsgesetz vorschreibt!

 

 


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